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14.3.06, 10:01 - Betreff: Gewalt und unwissenheit ?
Girlyiet
Beiträge: 1/1
dabei seit: Jan '06
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hi leute,

ich bin selber schwull, steh persönlich auf stories wo es dem einem nicht gefällt bzw es gegen sein willen gemacht wird.

Ich weis das dies verboten ist in den Stories, obowohl ich das schade finde da ich nicht weis wo ich sonst meine Fantasien ausschöpfen kann. Realität kommt da ja bei solchen vorlieben nicht in frage. egal

umd die frage die es mir hier geht ist.

Ist es den eine Story erlaubt, indem man nicht wirklich beurteilen kann ob es gegen den willen ist. Ich meine damit z.B. jemand ist am Schlafen oder totall besoffen und kriegt nichts mehr mit. Und ein andere mach sich an diesen dann ran ?

Danke
MFG
Girlyiet
14.3.06, 13:22 Uhr
Kadiya
Beiträge: 42/215
dabei seit: Nov '01
Kadiya
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no

Auch dies ist für mein Dafürhalten ein Verstoss gegen das Freiwilligkeitsgebot. Gruss,

Kadiya
14.3.06, 17:59 Uhr
Juxi
Beiträge: 12/470
dabei seit: Jul '02
Juxi
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Hallo Girlyiet

Ich glaube, die Frage ist recht leicht zu beantworten. Wenn derjenige, der im Suff im Zustand des Knockouts "beglückt" wurde, dieser den Missbraucher vor Gericht zerrt, wird er Recht bekommen. Ich weiß nicht genau, wie die Begründung dann lt. Gesetz sein wird. Aber man darf nur im beidseitigem Einverständnis miteinander verkehren. Das Einverständnis von einem im komatösen Zustand herumlungernden kann man nicht einholen --> man lässt die Finger von ihm.

Umgekehrt ist es übrigens auch so. Wenn jemand volltrunken meint, er hätte die Erlaubnis bekommen, eine zweite Person mit seinem Beischlaf zu "beglücken", diese Person sich dann doch umentscheidet, der Betrunkene dies aber nicht wahrnimmt (eben aufgrund seines arg eingetrübten Bewusstseins), kann dieser sich nicht darauf hinaus reden, es eben einfach nicht gemerkt zu haben.

Derjenige, der gegen eine der beiden Sachlagen verstößt, darf mit gerichtlichen Strafen rechnen.

Ergo:
Don't drink and f... (Zumindest sollte man bei den geringsten Zweifeln, was das Einverständnis beider angeht, die Finger und auch den Rest vom anderen lassen).

LG, Juxi.
14.3.06, 22:48 Uhr
Girlyiet
Beiträge: 1/1
dabei seit: Jan '06
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ja danke für die antwort. Ich meinte schon die Storys wie es im echten leben ist, ist shcon klar. trozdem danke
15.3.06, 14:28 Uhr
blacklymind
Beiträge: 4/28
dabei seit: Nov '03
BiBoysGirlfriend
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Da kann ich dir so manche Bücher der Loverboysserie empfehlen.
16.3.06, 00:10 Uhr
Why-Not
Beiträge: 22/453
dabei seit: Dez '03
Why-Not
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Girlyiet:
ja danke für die antwort. Ich meinte schon die Storys wie es im echten leben ist, ist shcon klar. trozdem danke

Meines Wissens ist es zunächst mal gegen die Sevac-Regeln, also hier nicht geduldet. Zweitens begibt man sich bei diesem Thema auf das nach deutschem Recht tückische Eis "Gewaltpornographie". Und die Veröffentlichung dieser ist selbst an Stellen, die nur Erwachsenen zugänglich sind, nicht erlaubt und strafbewehrt. Wobei "veröffentlichen" meines Wissens sinngemäß bedeutet, daß es einer "anonymen Masse" zur Verfügung gestellt wird. Was Du für Dich schreibst und vielleicht einem (volljährigen) Freund gibst, ist etwas anderes.

Daß Du reine Gewaltexzesse (jugendgeschützt) dagegen beliebig auswalzen darfst, solange es nicht in Verbindung mit Pornographie geschieht, ist vielleicht widersinnig, aber so (ungefähr) ist die Gesetzeslage.

Why-Not
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