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Thema11.11.10, 02:46 - Betreff: Schwierige Fragen...
LupusImmortalis
Beiträge: 1/0
dabei seit: Mär '04
Ich schicke gleich mal vorweg, dass, wenn dies der falsche Bereich sein sollte, ich um Nachsicht bitte. ;)

Ich bin ja nun schon seit Jahren stiller Mitleser der teils wirklich tollen Geschichten, die hier veröffentlicht werden. Nun bin ich selbst dran, eine Geschichte zu schreiben, bei der die Erotik/Pornographie zwar auch eine zentrale Rolle spielen, aber hauptsächlich in den Plot eingebettet werden soll. So weit, so normal.

Jetzt wirds freakig: Es geht um Vampire und Vampirismus. Ich bin schon seit Jahren fasziniert vom Vampirmythos (und das hat absolut gar nichts mit Twilight zu tun, was ich schlichtweg nicht leiden kann). Wie auch immer, zum Anfang der Geschichte soll dem Protagonisten eine junge Frau vorgeführt werden, die vom Mentor des Protagonisten zu ihm gebracht wurde. Wenn ich es nun so beschreibe, dass jener Mentor sie mittels seiner vampirischen Fähigkeiten um den Finger gewickelt hat, sie aber dann trotzdem von sich aus mit gekommen ist, dann ist Freiwilligkeit gegeben, richtig? Sofern ich sie dann nicht nackt ans Bett fesseln lasse, versteht sich. ;)
Beitrag11.11.10, 09:33 Uhr
Spiritogre
Beiträge: 1/36
dabei seit: Mär '01
Spiritogre
Naja, meine Meinung zu dem Thema ist, das mag allerdings konträr zu den Postregeln hier stehen, dass Unfreiwilligkeit nicht verboten ist. Siehe es so, welches Mordopfer in einem Roman lässt sich freiwillig umbringen? Wer lässt sich freiwillig die Handtasche klauen? Dies alles geschieht GEGEN den Willen des Opfers. Zwar ist physische Gewalt ein heikles Thema und eine Vergewaltigung noch viel mehr aber dennoch gibt es kein Gesetz, das besagt, dass die Darstellung ebensolcher Handlungen in Medien verboten ist! Das fällt unter den Begriff der künstlerischen Freiheit. So ist die Darstellung von Hakenkreuzen in Filmen ja eben gerade nicht verboten (wobei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen). Gleiches gilt eben auch für Vergewaltigungen. In Pornos aus der Videothek wirst du das heute nicht mehr so ohne weiteres finden, in anderen Filmen, wo es Teil einer Handlung ist und Folgen hat, hingegen schon.

Durch Hypnose, Drogen oder halt vampirische Fähigkeiten jemanden etwas tun zu lassen, was er eigentlich nicht tun würde, ist in meinen Augen zweischneidig. Zwar sagt man, dass man unter Hypnose Dinge, die man normalerweise wirklich absolut nicht machen würde, auch dann nicht tut, weil die inneren Widerstände zu hoch sind, aber in einem ausgedachten Medium ist halt alles möglich. Entsprechend würden diese Punkte wohl auch unter den Begriff Zwang fallen.
Beitrag11.11.10, 09:55 Uhr
Aramis
Beiträge: 218/1403
dabei seit: Nov '98
Spiritogre: Zwar ist physische Gewalt ein heikles Thema und eine Vergewaltigung noch viel mehr aber dennoch gibt es kein Gesetz, das besagt, dass die Darstellung ebensolcher Handlungen in Medien verboten ist!

Da bist Du auf dem Holzweg und ich kann nicht nachvollziehen, wie Du zu derartigen Ansichten gelangst und diese auch noch mit derartiger Sicherheit propagierst. confused

Ich empfehle Dir die Lektüre von § 184a StGB. Das Verbreiten von Gewaltpornographie stellt einen Straftatbestand dar.

Bezüglich anderer Straftatbestände (Mord und Totschlag, Körperverletzung, Beleidigung usw. usf.) stellt bei fiktiven Handlungen bzw. Taterfolgen lediglich § 131 StGB die Grenze dar (Gewaltverherrlichung). Derartige strafbewährte Handlungen stellen in der Regel also kein Problem in Geschichten (und Filmen) dar.


Grüße,

Aramis
Beitrag11.11.10, 10:08 Uhr
Aramis
Beiträge: 218/1403
dabei seit: Nov '98
LupusImmortalis: Jetzt wirds freakig: Es geht um Vampire und Vampirismus. Ich bin schon seit Jahren fasziniert vom Vampirmythos (und das hat absolut gar nichts mit Twilight zu tun, was ich schlichtweg nicht leiden kann). Wie auch immer, zum Anfang der Geschichte soll dem Protagonisten eine junge Frau vorgeführt werden, die vom Mentor des Protagonisten zu ihm gebracht wurde. Wenn ich es nun so beschreibe, dass jener Mentor sie mittels seiner vampirischen Fähigkeiten um den Finger gewickelt hat, sie aber dann trotzdem von sich aus mit gekommen ist, dann ist Freiwilligkeit gegeben, richtig? Sofern ich sie dann nicht nackt ans Bett fesseln lasse, versteht sich. ;)

Da kommt es immer auf eine Gesamtschau an.
Juristisch solltest Du damit auf der sicheren Seite sein, was aber noch nicht heißt, dass es veröffentlicht wird. wink

Lass der jungen Frau einen hinreichenden Freiwilligkeitsspielraum. Sie kann ja auch mir sich kämpfen, ob sie gehen will oder nicht und sich letztendlich zum Bleiben entscheiden. Zugegeben, es ist eine Gratwanderung.


waving
Aramis
Beitrag11.11.10, 10:32 Uhr
Spiritogre
Beiträge: 1/36
dabei seit: Mär '01
Spiritogre
Aramis:
Spiritogre: Zwar ist physische Gewalt ein heikles Thema und eine Vergewaltigung noch viel mehr aber dennoch gibt es kein Gesetz, das besagt, dass die Darstellung ebensolcher Handlungen in Medien verboten ist!

Da bist Du auf dem Holzweg und ich kann nicht nachvollziehen, wie Du zu derartigen Ansichten gelangst und diese auch noch mit derartiger Sicherheit propagierst. confused

Ich empfehle Dir die Lektüre von § 184a StGB. Das Verbreiten von Gewaltpornographie stellt einen Straftatbestand dar.

Bezüglich anderer Straftatbestände (Mord und Totschlag, Körperverletzung, Beleidigung usw. usf.) stellt bei fiktiven Handlungen bzw. Taterfolgen lediglich § 131 StGB die Grenze dar (Gewaltverherrlichung). Derartige strafbewährte Handlungen stellen in der Regel also kein Problem in Geschichten (und Filmen) dar.


Grüße,

Aramis


Okay, sorry, ich hätte vielleicht schreiben sollen "im Normalfall" nicht verboten. Auf die Einschränkungen habe ich ja teilweise auch hingewiesen. Im Zweifel fällt das Meiste allerdings erst einmal unter "künstlerische Freiheit" und die Bundesprüfstelle muss dann auf Antrag prüfen ob ein Medium indiziert, bzw. die Staatsanwaltschaft muss die Beschlagnahmung im Falle des wahrscheinlichen Vorliegens von Gewaltpornografie / Gewaltverherrlichung etc. dann beantragen, was im Fall einer öffentlichen Verbreitung solchen Materials dann sicher auch sehr zügig geschieht und empfindliche Strafen nach sich zieht.

Hier muss ein Filmemacher, Musiker oder Autor halt immer im Auge behalten, wie weit die Gesellschaft ein bestimmtes Tabuthema zulässt. Die Grenzen sind hier sehr fließend und verändern sich ständig.
Am augenscheinlichsten ist dies bei alten Filmen oder noch besser Computerspielen. Wer kann sich heute vorstellen, dass TV-Serien wie Knight Rider oder A-Team damals FSK 16 waren?
Die ersten indizierten Computerspiele werden jetzt gerade (immer 25 Jahre nach Indizierung) wieder freigegeben, die meisten dieser damals nicht öffentlich erhältlichen Spiele würde heute eine USK 6 oder gar 0 Wertung bekommen.

Im Falle eines Rammelfilms oder einer reinen Sexstory wäre eine Vergewaltigung also verboten, im Kontext einer großen Rahmenhandlung, wo sie nur einen kleinen Abschnitt darstellt und sich ggf. Konsequenzen ergeben aber durchaus erlaubt.

Beim Thema Sex/Pornografie hingegen sieht es eher andersrum aus. Nach der Liberalisierung von den 60ern an bis in die späten 80er bzw. frühen 90er, werden hier die Regeln seit etwa 10-15 Jahren ständig weiter verschärft. Nach aufkommen von HIV und einem langsamen Umdenken in der Gesellschaft wird es seit einiger Zeit sichtlich konservativer.
Beitrag11.11.10, 10:53 Uhr
Aramis
Beiträge: 218/1403
dabei seit: Nov '98
Spiritogre: Okay, sorry, ich hätte vielleicht schreiben sollen "im Normalfall" nicht verboten.

Das Verbreiten von Gewaltpornographie ist immer verboten.

Spiritogre: Im Zweifel fällt das Meiste allerdings erst einmal unter "künstlerische Freiheit" und die Bundesprüfstelle muss dann auf Antrag prüfen ob ein Medium indiziert, bzw. die Staatsanwaltschaft muss die Beschlagnahmung im Falle des wahrscheinlichen Vorliegens von Gewaltpornografie / Gewaltverherrlichung etc. dann beantragen, was im Fall einer öffentlichen Verbreitung solchen Materials dann sicher auch sehr zügig geschieht und empfindliche Strafen nach sich zieht.

Geschichten stellen immer Kunst im Sinne des Art. 5 III GG dar. Das bedeutet aber nicht, dass unter dem Deckmantel der Kunst alles erlaubt ist.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist wiederum eine ganz andere Baustelle. Hier geht es insbesondere um Tatsachen, die unterhalb des Tatbestands der Gewalt- und sogar der einfachen Pornographie liegen.
Die StA wird indes nur dann aktiv, wenn ein Anfangsverdacht bzgl. irgendeinen Tatbestands vorliegt.
Beitrag11.11.10, 12:17 Uhr
Spiritogre
Beiträge: 1/36
dabei seit: Mär '01
Spiritogre
Aramis:
Spiritogre: Okay, sorry, ich hätte vielleicht schreiben sollen "im Normalfall" nicht verboten.

Das Verbreiten von Gewaltpornographie ist immer verboten.

Natürlich, es ging ja auch eher um die Definition, wann eine Vergewaltigung Gewaltpornografie ist und wann nicht und im "Normalfall", sofern eben nicht bestimmte Umstände vorliegen, ist sie es eben nicht. Wohingegen sie es bei einem Porno halt ist.

Geschichten stellen immer Kunst im Sinne des Art. 5 III GG dar. Das bedeutet aber nicht, dass unter dem Deckmantel der Kunst alles erlaubt ist.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist wiederum eine ganz andere Baustelle. Hier geht es insbesondere um Tatsachen, die unterhalb des Tatbestands der Gewalt- und sogar der einfachen Pornographie liegen.
Die StA wird indes nur dann aktiv, wenn ein Anfangsverdacht bzgl. irgendeinen Tatbestands vorliegt.
Exakt erläutert.
Man muss natürlich zwischen Altersfreigaben, Indizierung ("weiche Pornografie") und Beschlagnahmung ("harte Pornografie" also etwa Gewaltpornografie) unterscheiden. Wobei mir allerdings auch tatsächlich kein Buch einfällt, dass beschlagnahmt ist, indizierte Bücher gibt es hingegen Tausende.

Interessant in dem Zusammenhang ist, dass eine "ab 18" Freigabe nicht mehr gleich einer Indizierung ist. Nicht indizierte "ab 18" Werke dürfen ja seit einigen Jahren wieder frei "ausliegen". Inwiefern das jetzt für Webseiten wie Sevac von Bedeutung sein kann, lässt sich schwer sagen, denke ich. Die Altersfreigaben sind auf jeden Fall bindend.
Beitrag11.11.10, 18:06 Uhr
-Serenity-
Beiträge: 129/1799
dabei seit: Aug '02
Serenity
Ich habe so das Gefühl, mein lieber SpiritO, dass du so eine Art Begriffsklauberei betreibst. Aramis hat es in exakten Worten ausgedrückt, was geht und was nicht geht.

Aus Autorensicht kann man natürlich schreiben was man will und wie man will. Schreiben soll ja schließlich Spaß machen. Das nennt sich künstlerische Freiheit. Was dann aber hier bei Sevac veröffentlicht wird - ich nehme mal an, dass dieser Hintergedanke latent in den Beiträgen vorhanden ist - steht auf einem ganz anderen Blatt. Hier geht es um Auslegung bzw. Interpretation der o.g. gesetzlichen Grundlagen. Auf gut Deutsch soll das heißen, dass z.B. Geschichten hier im Board mit den entsprechenden Altersfreigaben markiert werden. Porno liegt in diesem Fall hinter dem AVS-Tor. Erotikgeschichten sind frei zugänglich, wie die üblichen Schmuddelzeitschriften am Kiosk.

Gewaltpornografie, also Inhalte in denen die Gewaltanwendung eine vorherrschende und Sex nur eine untergeordnete Rolle spielt, sind von vornherein "out." Das heißt natürlich nicht, dass eine Gewalttat in einer Geschichte nicht vorkommen darf. Maßstab ist hierbei die epische Breite, in der das Geschehen geschildert wird. Kommt ein Einleser zu dem Schluss, dass die Gewaltdarstellungen dazu geeignet sind, Gewaltfantasien beim Leser zu erzeugen bzw. anzuheizen, dann gibt es die virtuelle "rote Karte." Was man als Autor dann auch mitgeteilt bekommt.
Was bei Sevac veröffentlicht wird, unterliegt also dem Ermessensspielraum des Einleserteams. In Grenzfällen erfolgt untereinander eine Abstimmung der Maßnahmen. Wobei aber im Zweifel i.d.R. gegen die Veröffentlichung entschieden wird.

In diesem Sinne ... Immer schön sauber bleiben lol3

Serenity
Beitrag11.11.10, 21:40 Uhr
Coy
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Kojote
Man könnte zum besseren Verständnis noch hinzufügen, dass die Regeln von sevac stellenweise strikter sind als die vorliegende Gesetzeslage.
Ein Umstand, mit dem man leben muss, wenn man hier veröffentlichen will und den ich hiermit auch nicht kritisieren will. Nur der Vollständigkeit halber anführen.
Beitrag11.11.10, 23:42 Uhr
-Serenity-
Beiträge: 129/1799
dabei seit: Aug '02
Serenity
Coy:
dass die Regeln von sevac stellenweise strikter sind als die vorliegende Gesetzeslage.

Bei Grün fährt es sich bedeutend sicherer über Kreuzungen, als bei einem passageren Gelb, das blitzschnell auf Rot wechseln kann.
Nur Glück zu haben, würde mir nicht ausreichen, um mich in Sicherheit zu wiegen. Ich denke, das gilt auch für den Betreiber.

Ich bin der Überzeugung, dass man nicht in die tiefsten Abgründe menschlicher Sexualität absteigen muss, um erotisch gut unterhalten zu werden.

Serenity
Beitrag12.11.10, 06:52 Uhr
Coy
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dabei seit: Jul '04
Kojote
Coy:
Ein Umstand, mit dem man leben muss, wenn man hier veröffentlichen will und den ich hiermit auch nicht kritisieren will. Nur der Vollständigkeit halber anführen.


wink
Beitrag12.11.10, 23:00 Uhr
Spiritogre
Beiträge: 1/36
dabei seit: Mär '01
Spiritogre
Naja, meine BDSM Geschichte "Die Sklavin" wurde ja jetzt doch gänzlich abgelehnt. Der SM Sex war freiwillig und wie ich von vielen Lesern von anderen (deutschen) Webseiten hören musste, im Verhältnis zum Rest der Story relativ (zu) kurz gehalten. Verglichen mit anderen Storys hier auf Sevac sogar recht harmlos. Mir ist schon klar, dass ihr früher mehr zugelassen habt als heute, vielleicht schaut ihr noch mal alte Beiträge insbesondere im SM und ähnlichen Fetischbereichen durch und löscht da mal die Hälfte, um ein einheitliches Level zu fahren ... (sorry, aber das musste jetzt sein)!

Ich habe mir jetzt lieber erst einmal einen Account auf Literotica angelegt (ebenfalls als Spiritogre) und werde dort zuerst und hauptsächlich posten und erst danach auf Sevac, sofern ich der Meinung bin, ihr könnt die Story verkraften ... ^^
Dass die Wahl auf Literotica fiel (die übrigens auch strenge Regeln haben, weitaus strengere als auch sie in ihren Anfangszeiten) liegt allerdings jetzt in erster Linie daran, dass die anderen "freien" deutschen Seiten ziemlich schlecht sind, insbesondere was Autorenprofile, Kommentarfunktionen und ähnliches angeht, und nicht daran, dass Literotica eine ausländische Seite ist. Das schöne an Sevac ist ja, dass ihr eben keine billige Pornoseite seit, sondern sowas wie eine richtige kleine Erotikgeschichten Community habt.

Wäre schade, wenn Alles den Bach runtergeht, weil der deutsche Jugendschutz mal wieder Amok läuft. Soll heißen, ich bin sicher, wenn der Gesetzgeber endlich mal vernünftige Regeln für Erwachsenenseiten eingeführt hat, die Rechtssicherheit geben, dann kann man auch in deutschen Erotik-Communities wieder vernünftig was machen und muss nicht mehr so kleine Brötchen backen, aus Angst von den großen kommerziellen Haien (Pornoseiten oder was auch immer) abgemahnt zu werden oder ähnliches. Vielleicht ist der neue Personalausweis in Zukunft ja doch noch zu was tauglich, mal sehen.



@Serenity, ich wollte dich übrigens immer noch fragen, welche Logiklöcher und textlichen Unebenheiten (laut deinem Kommentar) in meiner Geschichte "Ich liebe dich!" auftraten. Dann kann ich die nämlich stopfen bzw. beim nächsten Mal besser darauf achten.
Beitrag13.11.10, 10:45 Uhr
-Serenity-
Beiträge: 129/1799
dabei seit: Aug '02
Serenity
Spiritogre:
vielleicht schaut ihr noch mal alte Beiträge insbesondere im SM und ähnlichen Fetischbereichen durch und löscht da mal die Hälfte, um ein einheitliches Level zu fahren ... (sorry, aber das musste jetzt sein)!

Das ist o.k., wenn du das bemängelst. Wenn einem Leser eine Geschichte auffällt, die durch übermäßige Gewaltschilderungen auffällt, sollte er sie dem Betreiber über das Kontaktformular (Nummer oder Link der Geschichte) melden. Soweit ich weiß, ist unter den Geschichten auch ein Meldebutton.

Die Einleser haben im Rahmen der Überprüfung für die FSK16/18 Freigabe von Geschichten ein Augenmerk auf deren Inhalte und sortieren dementsprechend aus. Es handelt sich dabei i.d.R. um Geschichten, die von Kollegen eingestellt wurden, die heute nicht mehr für Sevac verfügbar sind. Der Prozeß ist natürlich langwierig, weil dadurch die neu eingereichten Geschichten im Pool nicht vernachlässigt werden sollen.

Hier sind wir verstärkt auf die Hilfe von Lesern angewiesen, die über bedenkliche Inhalte stolpern.

Serenity
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