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Thema23.5.13, 23:55 - Betreff: Gruppensex mit Familienmitgliedern
Krystan
Beiträge: 20/862
dabei seit: Jan '03
Krystan
Wäre eine Geschichte, wo zum Beispiel zwei Brüder gemeinsam eine Frau vernaschen, ohne sich dabei jedoch selbst erotisch groß näher zu kommen nach den Sevac regeln erlaubt. Mir schwirrt gerade so eine Geschichte im Kopf herum und ich wollte nur mal fragen, ob dies nach Ansicht der Sevac Einleser Grundsätzlich schon ein Verstoß gegen das Inzestverbot ist, oder ob es auf den Einzelfall ankommt?
Beitrag24.5.13, 07:10 Uhr
Leichtgewicht
Beiträge: 20/816
dabei seit: Mär '10
Leichtgewicht
Krystan:
Wäre eine Geschichte, wo zum Beispiel zwei Brüder gemeinsam eine Frau vernaschen, ohne sich dabei jedoch selbst erotisch groß näher zu kommen nach den Sevac regeln erlaubt. Mir schwirrt gerade so eine Geschichte im Kopf herum und ich wollte nur mal fragen, ob dies nach Ansicht der Sevac Einleser Grundsätzlich schon ein Verstoß gegen das Inzestverbot ist, oder ob es auf den Einzelfall ankommt?



Nach meiner unmaßgeblichen Meinung müsste das gehen.
Es wird zumindest nicht strafrechtlich verfolgt.
Der Rest ist Geschmacksache.

Liebe Grüße
vom Leichtgewicht
Beitrag24.5.13, 11:49 Uhr
tyami
Beiträge: 6/473
dabei seit: Dez '03
tyami takez
Krystan:
Mir schwirrt gerade so eine Geschichte im Kopf herum und ich wollte nur mal fragen, ob dies nach Ansicht der Sevac Einleser Grundsätzlich schon ein Verstoß gegen das Inzestverbot ist, oder ob es auf den Einzelfall ankommt?

Ich bin zwar kein Einleser, aber soweit ich Aramis in den bisherigen Diskussionen zu diesem Evergreen verstanden habe, kommt es auf den Einzelfall an. Genauer gesagt, ob es plausible inhaltliche Gründe gibt, dass sich Verwandte gemeinsam (nicht miteinander) der Lust hingeben, oder ob es offensichtlich für den Kick geschrieben wird. Ein Spießrutenlauf ist dir damit aber ziemlich sicher.
Beitrag24.5.13, 13:53 Uhr
Leichtgewicht
Beiträge: 20/816
dabei seit: Mär '10
Leichtgewicht
tyami:
Krystan:
Mir schwirrt gerade so eine Geschichte im Kopf herum und ich wollte nur mal fragen, ob dies nach Ansicht der Sevac Einleser Grundsätzlich schon ein Verstoß gegen das Inzestverbot ist, oder ob es auf den Einzelfall ankommt?

Ich bin zwar kein Einleser, aber soweit ich Aramis in den bisherigen Diskussionen zu diesem Evergreen verstanden habe, kommt es auf den Einzelfall an. Genauer gesagt, ob es plausible inhaltliche Gründe gibt, dass sich Verwandte gemeinsam (nicht miteinander) der Lust hingeben, oder ob es offensichtlich für den Kick geschrieben wird. Ein Spießrutenlauf ist dir damit aber ziemlich sicher.


Ich denke, wenn die beiden Brüder miteinander konkurrieren, dann sollte es keine Probleme geben. Das ist ein klasssicher Konflikt wie
Mutter Tochter, die um den gleichen Mann buhlen, oder Vater Sohn, wem es gelingt die Tipse flachzulegen.
Da gab es schon zig Fernsehfilme.
Und im real life: Da gab es schon mal ein paar Fälle, in denen ein Star mit XXX-Zwillingen, die auch Stars waren, eine tolle Nacht hingelegt hat. Hat sich keiner dran gestört, so wie man damals las.

Liebe Grüße
vom Leichtgewicht
Beitrag24.5.13, 20:47 Uhr
tyami
Beiträge: 6/473
dabei seit: Dez '03
tyami takez
Leichtgewicht:
Ich denke, wenn die beiden Brüder miteinander konkurrieren, dann sollte es keine Probleme geben.

Ich hab Krystans Idee eher im Sinn eines flotten Dreiers verstanden. Sprich, gleichzeitig an der selben Frau zugange. Aber unabhängig davon geht es vorrangig um die Frage, warum die beiden unbedingt Brüder sein müssen. Vielleicht hilft dieser relativ alte Thread etwas weiter.
Beitrag24.5.13, 20:57 Uhr
helios53
Beiträge: 25/978
dabei seit: Aug '11
Helios53
Konkreter Fall:

Schwester ist mit Freundin zugange, Bruder kommt und löst Schwester ab. Bruder bumst Freundin, Schwester schaut zu und onaniert.

Geschmissen, weil sich Schwester am Treiben des Bruders (anscheinend) "aufgeilt"


Anwendung für den konkreten Fall: ????
Beitrag25.5.13, 22:49 Uhr
tyami
Beiträge: 6/473
dabei seit: Dez '03
tyami takez
helios53:
Anwendung für den konkreten Fall: ????

Nein, Helios. So kann man das nicht sagen, weil immer am konkreten Text entschieden wird. Wenn das Aufgeilen des Bruders nicht nur anscheinend, sondern offensichtlich ist und vielleicht sogar explizit so geschrieben steht, kannst du die Szene ziemlich sicher knicken. Wenn sich Schwesterchen gar noch über den "brüderlichen Lustprügel" freut, sowieso.

Ganz allgemein verhält es sich bei dieser Regel wie bei den anderen: Je näher am Graben, desto reinfall. Ist übrigens an die gängige Rechtsprechung angepasst, die macht auch keine klaren Vorgaben.
Beitrag25.5.13, 23:15 Uhr
Krystan
Beiträge: 20/862
dabei seit: Jan '03
Krystan
tyami:
helios53:
Anwendung für den konkreten Fall: ????

Nein, Helios. So kann man das nicht sagen, weil immer am konkreten Text entschieden wird. Wenn das Aufgeilen des Bruders nicht nur anscheinend, sondern offensichtlich ist und vielleicht sogar explizit so geschrieben steht, kannst du die Szene ziemlich sicher knicken. Wenn sich Schwesterchen gar noch über den "brüderlichen Lustprügel" freut, sowieso.

Ganz allgemein verhält es sich bei dieser Regel wie bei den anderen: Je näher am Graben, desto reinfall. Ist übrigens an die gängige Rechtsprechung angepasst, die macht auch keine klaren Vorgaben.


Nagut. Im Fall Inzest in Büchern/Filmen gibts meines Wissens auch keine Rechtsprechung. Denn wenn ich in eine deutsche Videothek gehe, dann steht bei jedem 5 Prono sicher der Text: Sohn treibt es mit Tochter, Mutter mit Sohn/Tochter, Vater mit Tochter, Opa/Oma/Onkel/Tante mit ... Das Verbot scheint sich ja primär nur auf den realen Akt zu beziehen. Und die Darstellung in Pornos ist vergleichbar mit anderen verbotenen Dingen, die in Filme ja trotzdem ohne Probleme dargestellt werden dürfen. Sonst dürfte es ja auch kein Killbill oder Blues Brothers im deutschen Fernsehen geben.

Das ist ja hier einfach eine Hausregel, die quasi ja auch nur von dem "Haus" beantwortet werden kann. Aber danke für den Tip mit dem Link. Ich glaube ich habe dort von Aramis eine auf den Fall anwendbare Aussage gefunden. Mal schauen, ich denke ich werde Geschichte also dann doch mal hier einreichen.
Beitrag23.11.13, 00:36 Uhr
helios53
Beiträge: 25/978
dabei seit: Aug '11
Helios53
Krystan:
Mal schauen, ich denke ich werde Geschichte also dann doch mal hier einreichen.


Und wie ist es ausgegangen?
Beitrag23.11.13, 14:05 Uhr
Krystan
Beiträge: 20/862
dabei seit: Jan '03
Krystan
helios53:
Krystan:
Mal schauen, ich denke ich werde Geschichte also dann doch mal hier einreichen.


Und wie ist es ausgegangen?


Den Entwurf von Damals habe ich nicht umgesetzt. Noch nicht. Ich hab für den 4. Wettbewerb aber eine vollkommen entschärfte Version davon geschrieben, welche von keiner Zensur betroffen werden dürfte.
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