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chacht Beiträge: 0/1 dabei seit: Jan '04 | Freddy20078:aweiawa:Auden_James:brutus78: Das liest sich wie ein Medienanwalt, der schon sein Honorar wegen einer Abmahnung vor Augen hat |
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brutus78 Beiträge: 0/13 dabei seit: Jan '24 | Freddy20078:aweiawa:Auden_James:brutus78: unzureichende Altersverfifikation hier BGH, Urteil vom 18.10.2007 - Aktenzeichen I ZR 102/05 DRsp Nr. 2008/9492 "ueber18.de"; Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung eines unzureichenden Altersverifikationssystems »a) Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er dafür wie für eigene Informationen.b) Als Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung haftet, wer Internetnutzern über seine Website einen gebündelten Zugang zu pornographischen Internetseiten Dritter vermittelt, ohne durch ein den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV genügendes Altersverifikationssystem Minderjährige am Zugriff auf diese Angebote zu hindern.c) Wer ein unzureichendes Altersverifikationssystem vertreibt, das für pornographische Angebote im Internet bestimmt ist, haftet wettbewerbsrechtlich als Teilnehmer für Verstöße gegen § 4 Abs. 2 JMStV, die seine Abnehmer mit der Verwendung des Systems für entsprechende Angebote begehen, wenn ihm bekannt ist, dass die jugendschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Systems ungeklärt ist.d) § 4 Abs. 2 JMStV ist eine Marktverhaltensregelung i.S. des § 4 Nr. 11 UWG .e) Ein Altersverifikationssystem, das den Zugang zu pornographischen Angeboten im Internet nach Eingabe einer Ausweisnummer sowie der Postleitzahl des Ausstellungsortes ermöglicht, stellt keine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger zu diesen Angeboten dar und genügt nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV. Nichts anderes gilt, wenn zusätzlich die Eingabe einer Adresse sowie einer Kreditkartennummer oder Bankverbindung und eine Zahlung eines geringfügigen Betrages verlangt wird.« |
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brutus78 Beiträge: 0/13 dabei seit: Jan '24 | Freddy20078:aweiawa:Auden_James:brutus78: EviAngel bettelt :"Komm Aramis, lass uns die Seite wieder mehr beleben, lass uns teilhaben. hungry" |
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Aramis Beiträge: 218/1416 dabei seit: Nov '98 | Hallo allerseits, die Telefonnummer im Impressum wird aktualisiert. Trotz angegebener Umsatzsteuer-ID ist sevac.com nicht (mehr) gewerblich. Die Altersverifikation mit Ueber18 war entsprach zwischenzeitlich nicht den gesetzlichen Anforderungen. Das ist aber schon ewig her und kann zudem dahinstehen, da die Verifikation insgesamt nicht funktioniert. Dass die Seite noch läuft, liegt an der großartigen Programmierung und natürlich an Goldmund, der - dankenswerterweise - unermüdlich für Updates sorgt. Wir werden die Seite in der nächsten Zeit einer kompletten Inspektion unterziehen mit dem Ziel, dass ein Weiterbetrieb möglich bleibt. Viele Grüße Aramis |
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Freddy20078 Beiträge: 2/13 dabei seit: Jan '24 | Aramis: Da scheint der Tritt an der richtigen Stelle wohl ein Aufwachen befördert zu haben.................... |
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MrZebra | Aramis: Hallo Aramis, seid ihr da inzwischen tätig geworden? Manche Funktionen der Seite scheinen gerade kaputt zu sein, z.B. der Zufallsgenerator für die "Geschichte des Tages". LG MrZebra |
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MrZebra | Die Bewertungen scheinen auch nicht mehr richtig verarbeitet zu werden. Ich habe gerade die Geschichte "Die alte Fabrik" bewertet. Meine Bewertung wurde allerdings nicht gezählt. Der Zähler steht noch immer auf 11. Für die Autorinnen und Autoren ist das doch etwas unbefriedigend. |
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brutus78 Beiträge: 0/13 dabei seit: Jan '24 | MrZebra: was dies wohl bedeuten soll ?? in der nächsten Zeit einer kompletten Inspektion unterziehen, wenn dies wieder Monate bedeuten soll? Herr des Impressums.. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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EviAngel | MrZebra: Nöh, die Bewertungen werden gezählt und den Autoren angezeigt, aber anscheinend nicht in Summe dargestellt. Wahrscheinlich nur vorübergehend, mal schauen, was aramis sich ausgedacht und in die Tat umgesetzt hat. Wenn ich helfen kann, würde ich das gern tun. Gruß Evi ![]() |
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MrZebra | EviAngel: Danke für Deine Antwort. ![]() ![]() |
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brutus78 Beiträge: 0/13 dabei seit: Jan '24 | MrZebra:Aramis: Die Zeit läuft dahin und der große Zampano lässt es treiben. Wo ist denn das neue Impressum ?? Wahrscheinlich kein Interesse etwas hier zu ändern... ![]() ![]() |
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Aramis Beiträge: 218/1416 dabei seit: Nov '98 | brutus78: wenn dies wieder Monate bedeuten soll? Ja, es dauert natürlich mehrere Monate. ![]() Aramis |
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Aramis Beiträge: 218/1416 dabei seit: Nov '98 | brutus78: Wo ist denn das neue Impressum ?? Es bedarf möglicherweise gar keines Impressums. ![]() Aramis |
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Freddy20078 Beiträge: 2/13 dabei seit: Jan '24 | Aramis:brutus78: Wo ist denn das neue Impressum ?? wie vermutet, eindeutig ein besagter Rechtsverdreher.., du entlarvst Dich selbst |
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eumel | Aramis:brutus78: wenn dies wieder Monate bedeuten soll? So, wie die Schnittstelle zu VG-Wort.... Funktioniert nicht. So, wie vieles anderes. Baustellen über Baustellen. LG Eumel |
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aweiawa | Ich denke auch: Ein Impressum muss her, sonst werden Abmahnungen riskiert. |
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Freddy20078 Beiträge: 2/13 dabei seit: Jan '24 | aweiawa: Die Impressumspflicht Zunächst einmal gilt es Impressum und die ebenfalls notwendige Datenschutzerklärung zu unterscheiden: Beim Impressum, auch Anbieterkennzeichnung genannt, erhält der Besucher der Website Informationen über den Betreiber, der für den Inhalt der Website im Internet verantwortlich ist. Die Datenschutzerklärung dient dagegen dazu, Besucher aufzuklären, wie der Verantwortliche der Website mit ihren personenbezogenen Daten umgeht (nutzen Sie dafür einfach unsere kostenlose Vorlage für eine Datenschutzerklärung). Es handelt sich somit um verschiedene Informationen mit unterschiedlichen Zwecken. Websitebetreiber sollten deshalb Impressum und Datenschutzerklärung auch getrennt voneinander veröffentlichen. Die Impressumspflicht soll das Vertrauen in den E-Commerce und die entsprechenden Anbieter stärken. Die gesetzliche Regelung in der Schweiz orientiert sich zwar an den Informationspflichten in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im E-Commerce, enthält aber insgesamt weniger Anforderungen. Mit dem Impressum soll ein Websitebetreiber seine Identität offenlegen, so dass Besucher Informationen darüber erhalten, wer verantwortlich ist und wie diese verantwortliche Person kontaktiert werden kann. Was ist die Impressumspflicht? Zur rechtlichten Sicherheit für die Nutzer beinhaltet das Impressum eine ladungsfähige Anschrift des Inhabers einer Website im Internet, um rechtliche Ansprüche gegen diesen gerichtlich durchzusetzen. Die Pflicht zur sogenannten „Anbieterkennzeichnung“ (Impressumspflicht) gab es schon vor der DSGVO und ergibt sich aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)- ehemals Telemediengesetz (TMG)- sowie aus § 18 Medienstaatsvertrag (MStV). Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben. Der Begriff „Impressum“ stammt ursprünglich aus dem Presserecht, hat sich aber auch für Webseiten eingebürgert, die nicht dem Bereich der Presse zuzuordnen sind, etwa für Online-Shops, Unternehmenswebseiten oder halbprivate Webseiten. Frage daher: mit wen haben wir es hier zu tun ?? ![]() Mit einem nicht erreichbaren Geist ?? und was ist mit unserer Berühmten EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ??? |
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Freddy20078 Beiträge: 2/13 dabei seit: Jan '24 | Freddy20078:aweiawa: Private Websites Websites, die zu rein privaten Zwecken genutzt werden, sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Aber Vorsicht: Nur wenige Websites sind wirklich rein privat. Bereits ein Werbebanner reicht aus, damit eine Website nicht mehr als privat gilt – und die Impressumspflicht greift. Was ist mit der kommerziellen Altersüberprüfung ?? Das ist doch ein Werbbanner.... ![]() |
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